Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Diese Bedingungen gelten für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit dem Käufer, auch wenn auf sie bei späteren Lieferungen nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen wird. Der Käufer unterwirft sich ihnen auch durch Schweigen. Andere Vereinbarungen insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur wirksam, wenn der Käufer schriftlich zustimmt.
2. Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Verträge kommen mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.
3. Angaben über die Ware in Katalogen, Prospekten, Preislisten sind unverbindlich, es sei denn, der Verkäufer hat sie dem Käufer gegenüber bestätigt. Der Verkäufer behält sich Änderungen bis zur Lieferung vor, soweit sie den Käufer nicht beeinträchtigen.
4. Es gelten folgende Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto zahlbar. Der Käufer trägt zuzüglich zu den Preisen Mehrwertsteuer, Zölle, Fracht, Versendungs- und Verpackungskosten. Wird das Zahlungsziel um mehr als einen Monat überschritten, kommt der Käufer sonst in Zahlungsverzug, insbesondere auch nach Vertragsschluss, so kann der Verkäufer nach seiner Wahl entweder vor weiteren Lieferungen sofortige Bezahlung für sämtliche offenen Forderungen oder Sicherheitsleistungen fordern oder nach Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder unter Anlehnung der Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
5. Der Verkäufer hat das Recht zur Teillieferung, soweit sie dem Käufer zumutbar ist. Die durch die Teillieferung zusätzliche entstehenden Transportkosten trägt der Verkäufer. Es gelten die dem Käufer ausdrücklich mitgeteilten Lieferzeiten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung einer vereinbarten Lieferzeit sind ausgeschlossen, sofern auf Seiten des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
6. Wenn nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, bestimmt der Verkäufer Transportmittel und Transportweg. Die Versendungsgefahr geht mit der Übergabe der Ware an die Transportperson, auf den Käufer über, unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Der Verkäufer versichert den Transport im Namen und auf Rechnung des Käufers nur, wenn dieser schriftlich Anweisung gegeben hat.
7. Der Verkäufer haftet für Mängel der von ihm gelieferten Ware unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Der Käufer prüft die Ware unverzüglich bei Übernahme. Bei Beschädigung oder Verlust veranlasst er sofort eine Bestandsaufnahme durch den Beförderer. Der Käufer muss den Mangel unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich unter Beifügung des Lieferscheins beim Verkäufer anzeigen; bei versteckten Mängeln innerhalb 8 Tagen nach Erkennbarwerden. Für nicht rechtzeitig gerügte Mängel haftet der Verkäufer nicht. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die entstanden sind durch unsachgemäße Verwendung. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich darauf, dass er mangelhafte Ware unentgeltlich nach seiner Wahl nachbessert oder einwandfreie Ware als Ersatz liefert. Bei endgültigem Fehlschlagen dieser Mängelbeseitigung kann der Käufer nur angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen oder Rücktritt vom Vertrag erklären. In jedem Falle ausgeschlossen sind weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz, vor allem für Folgeschäden und entgangenem Gewinn, es sei denn, auf Seiten des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten liegt der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, oder handelt sich um vertragstypische Schäden in Folge der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht des Verkäufers. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der gelieferten Ware eine zugesicherte Eigenschaft fehlt bzw. sie für den bestimmungsgemäßen Verbrauch nicht geeignet ist. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für Schäden an Leben und Körpergesundheit. Soweit der Verkäufer bei Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, wird ein Schaden nur bis zur Höhe des Betrages ersetzt, der dem Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller dem Verkäufer bekannten oder schuldhaft unbekannten Umständen voraussehbar war.
8. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus der Verletzung von Nebenpflichten, Produzentenhaftung, falscher Beratung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, Unmöglichkeit, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last, oder es handelt sich um vertragstypische Schäden infolge der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht des Verkäufers. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Ware eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Er gilt auch nicht für Ansprüche, soweit sich diese auf Körperschäden und/oder private Sachschäden beziehen. Der Haftungsausschluss gilt jedoch auch, wenn Ansprüche nicht mit Mängeln der Ware zu tun haben. Soweit der Verkäufer bei Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, wird ein Schaden nur bis zur Höhe des Betrages ersetzt, der dem Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller dem Verkäufer bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände voraussehbar war.
9. Die vom Verkäufer gelieferte Ware bleibt sein Eigentum, bis der Käufer den Kaufpreis einschließlich aller Nebenforderungen sowie aller sich aus der laufenden Geschäftsverbindungen ergebenden Forderungen vollständig bezahlt hat, soweit der Wert der Ware die zu sichernden Forderungen nicht um mehr als 20% übersteigt.
10. Mündliche Nebenabreden gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt sind, es sei denn, es lägen nachweisbar mündliche Zusagen vertretungsberechtigter Personen vor.
11. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen wirksam.
12. Die Rechtsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Erfüllungsort ist 15344 Strausberg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist das am Geschäftssitz des Verkäufers zuständige Gericht.